Allgemeine Reisebedingungen

für Kirchengemeinden und Evangelische Jugend auf Regions- und Dekanatsebene

Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter, den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in diesem Prospekt genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der Reisebestätigung des Freizeitveranstalter
zustande.

Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 250,- Euro pro Reiseteilnehmer zu leisten. Weitere 50% sind vier Wochen vor Reiseantritt zu zahlen, der Restbetrag ist 12 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung aller weiteren Reiseunterlagen fällig.

1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben
der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitveranstalter.

2. Vermittelt der Freizeitveranstalter im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der
Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistungen ausdrücklich hingewiesen wird.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Freizeitveranstalter als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der Freizeitveranstalter wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

1. Wir können bis zum 14. Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderung oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Freizeit aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses
Recht können Sie uns binnen einer Woche gegenüber geltend machen. Wir empfehlen die Schriftform.

1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

2. Treten sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreise unter Abzug des Wertes unserer ersparten
Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

3. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25,- Euro pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern die Durchführungüberhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen (Absatz 2) unter gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur
geringfügige Kosten verursachen. Die Berechtigung des Reisenden, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.

1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.

2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige
Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

3. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an den Freizeitveranstalter.

4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende, in sechs Monaten nach dem vertragliche Reiseende.

1. Im Prospekt haben wir Sie über evl. notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten.

2. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie alleine verantwortlich.

3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer V zu belasten.

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichend zu diesen Reisebedingungen gelten für Eingetragene Vereine (CVJM, EC, CJB, VCP) folgende Bedingungen (nur anderslautende Ziffern aufgeführt, alle übrigen gelten entsprechend):

II – Zahlung des Reisepreises
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 250,- Euro pro Reiseteilnehmer zu leisten. Weitere 50% sind nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu zahlen, der Restbetrag ist 12 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung aller weiteren Reiseunterlagen fällig.

III – Leistungen
1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung uns den allgemeinen Hinweisen in diesem Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitveranstalter.

2. Vermittelt der Freizeitveranstalter im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistungen ausdrücklich hingewiesen wird.

IX – Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin richten sich nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei allen in dieser Broschüre aufgeführten
Freizeitmaßnahmen, die von eingetragenen Vereinen (z. B. CVJM) durchgeführt werden, besteht eine Insolvenzversicherung bei folgender Versicherung:
ECCLESIA Versicherungsdienst GmbH
81337 München
Telefon089/741154-0
Fax 089//741154-90